
LAPL(A) Ausbildung
Mindestalter zum Ausbildungsbeginn 16 Jahre, für die Abschlussprüfung und Scheinerhalt 17 Jahre
Fliegerärztliche Tauglichkeit (Medical Klasse 2 oder LAPL
Praktische Ausbildung:
Insgesamt 30 Flugstunden, davon wenigstens 15 mit Fluglehrer sowie mindestens sechs Alleinflugstunden. In den Alleinflugstunden müssen 3 Stunden Überlandflug enthalten sein. Diese dürfe erst nach bestandener Theorieprüfung durchgeführt werden.
Theorieausbildung:
Die Theorieausbildung erfolgt bei uns in der Regel in den Wintermonaten im Vereinsheim. Zusätzlich in Rahmen eines Selbststudiums mit Lernsoftware, die käuflich erworben werden muss. Zu den Fächern zählen:
Luftrecht: Flugregeln und Luftraumstruktur
menschliches Leistungsvermögen: Einflüsse auf den menschlichen Körper
Meterologie: Allg. Wetterkunde Flugwetterberatung
Kommunikation: Funkverkehr
Grundlagen des Fliegens: Aerodynamik
Betriebliche Verfahren: Unfallverhütung
Flugleistung und Flugplanung: Flugdurchführung
allgemeine Luftfahrzeugkunde: Instrumente und Triebwerk
Navigation: Von A nach B fliegen
