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UL-Ausbildung

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Voraussetzungen:

Mindestalter zum Ausbildungsbeginn 16 Jahre, für die Abschlussprüfung und Scheinerhalt 17 Jahre

Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse II oder LAPL)

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich

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Praktische Ausbildung:

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  • Von den vorgeschriebenen 30 Flugstunden müssen wenigstens fünf Stunden ohne Fluglehrer durchgeführt werden. 

  • Theoretische Grundeinweisung und Vertrautmachen mit dem Flugzeug.

  • Drei bis vier längere Einweisungsflüge. Dabei machen Sie sich mit dem Handling des Flugzeuges vertraut. Alles unter der Aufsicht des Fluglehrers.

  • Intensives Training von Start und Landungen

  • Spezielles Training um das Flugzeug in Notsituationen zu beherrschen. Dazu gehören u.a. Außenlandeübungen mit simuliertem Motorausfall.

  • Der erste Alleinflug wird ein unvergessliches Erlebnis sein.

  • Überlandflüge mit terrestrischer Navigation

  • Flüge mit Fluglehrer durch kontrollierte Lufträume und Flüge zu einem Flughafen

  • Zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Strecke von 200 km

  • Am Schluss steht die praktische Prüfung. Vorher muss allerdings die theoretische Prüfung abgelegt werden. 

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Theorie Ausbildung:

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  • Aerodynamik: Warum fliegt ein Flugzeug

  • Technik: Zelle, Instrumente, Triebwerk, Leistungsdaten

  • Navigation: Grundlagen Navigation, Kursberechnung, Flugvorbereitung, -durchführung

  • Meteorologie: Wetterlagen, Wettererscheinungen, Wetterberatung

  • Luftrecht: Gesetze, Verordnungen und Regeln

  • Verhalten in besonderen Fällen: Unfallverhütung

  • Menschliche Leistungsfähigkeit: Einwirkung auf den menschlichen Körper

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Die Theorieausbildung findet in der Regel in den Wintermonaten statt. Zusätzlich zum Theorieunterricht empfehlen wir ein Selbststudium der Unterrichtsfächer mit einer Lernsoftware, die käuflich erworben werden kann. 

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