UL-Ausbildung
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Voraussetzungen:
Mindestalter zum Ausbildungsbeginn 16 Jahre, für die Abschlussprüfung und Scheinerhalt 17 Jahre
Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse II oder LAPL)
Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich
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Praktische Ausbildung:
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Von den vorgeschriebenen 30 Flugstunden müssen wenigstens fünf Stunden ohne Fluglehrer durchgeführt werden.
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Theoretische Grundeinweisung und Vertrautmachen mit dem Flugzeug.
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Drei bis vier längere Einweisungsflüge. Dabei machen Sie sich mit dem Handling des Flugzeuges vertraut. Alles unter der Aufsicht des Fluglehrers.
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Intensives Training von Start und Landungen
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Spezielles Training um das Flugzeug in Notsituationen zu beherrschen. Dazu gehören u.a. Außenlandeübungen mit simuliertem Motorausfall.
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Der erste Alleinflug wird ein unvergessliches Erlebnis sein.
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Überlandflüge mit terrestrischer Navigation
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Flüge mit Fluglehrer durch kontrollierte Lufträume und Flüge zu einem Flughafen
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Zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Strecke von 200 km
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Am Schluss steht die praktische Prüfung. Vorher muss allerdings die theoretische Prüfung abgelegt werden.
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Theorie Ausbildung:
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Aerodynamik: Warum fliegt ein Flugzeug
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Technik: Zelle, Instrumente, Triebwerk, Leistungsdaten
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Navigation: Grundlagen Navigation, Kursberechnung, Flugvorbereitung, -durchführung
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Meteorologie: Wetterlagen, Wettererscheinungen, Wetterberatung
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Luftrecht: Gesetze, Verordnungen und Regeln
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Verhalten in besonderen Fällen: Unfallverhütung
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Menschliche Leistungsfähigkeit: Einwirkung auf den menschlichen Körper
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Die Theorieausbildung findet in der Regel in den Wintermonaten statt. Zusätzlich zum Theorieunterricht empfehlen wir ein Selbststudium der Unterrichtsfächer mit einer Lernsoftware, die käuflich erworben werden kann.