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UL-Ausbildung

Voraussetzungen:

Mindestalter zum Ausbildungsbeginn 16 Jahre, für die Abschlussprüfung und Scheinerhalt 17 Jahre

Fliegerärztliche Tauglichkeit (Klasse II oder LAPL)

Bei Minderjährigen ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich

Praktische Ausbildung:

  • Von den vorgeschriebenen 30 Flugstunden müssen wenigstens fünf Stunden ohne Fluglehrer durchgeführt werden. 

  • Theoretische Grundeinweisung und Vertrautmachen mit dem Flugzeug.

  • Drei bis vier längere Einweisungsflüge. Dabei machen Sie sich mit dem Handling des Flugzeuges vertraut. Alles unter der Aufsicht des Fluglehrers.

  • Intensives Training von Start und Landungen

  • Spezielles Training um das Flugzeug in Notsituationen zu beherrschen. Dazu gehören u.a. Außenlandeübungen mit simuliertem Motorausfall.

  • Der erste Alleinflug wird ein unvergessliches Erlebnis sein.

  • Überlandflüge mit terrestrischer Navigation

  • Flüge mit Fluglehrer durch kontrollierte Lufträume und Flüge zu einem Flughafen

  • Zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über eine Strecke von 200 km

  • Am Schluss steht die praktische Prüfung. Vorher muss allerdings die theoretische Prüfung abgelegt werden. 

Theorie Ausbildung:

  • Aerodynamik: Warum fliegt ein Flugzeug

  • Technik: Zelle, Instrumente, Triebwerk, Leistungsdaten

  • Navigation: Grundlagen Navigation, Kursberechnung, Flugvorbereitung, -durchführung

  • Meteorologie: Wetterlagen, Wettererscheinungen, Wetterberatung

  • Luftrecht: Gesetze, Verordnungen und Regeln

  • Verhalten in besonderen Fällen: Unfallverhütung

  • Menschliche Leistungsfähigkeit: Einwirkung auf den menschlichen Körper

Die Theorieausbildung findet in der Regel in den Wintermonaten statt. Zusätzlich zum Theorieunterricht empfehlen wir ein Selbststudium der Unterrichtsfächer mit einer Lernsoftware, die käuflich erworben werden kann. 

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